Allgemeine Informationen:

Die Verwaltung ist wie gewohnt im Dienst. Die Stabsstellen IT und Qualitätsmanagement arbeiten ebenfalls weiterhin normal. Dabei wird auf die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen wie regelmäßige Händedesinfektion geachtet.
Die Haustechnik ist im Dienst, Einsätze und Reparaturen in den Wohnbereichen werden aber nur bei absoluter Erfordernis und mit Schutzkleidung durchgeführt.

Tafel Halle:

Die Ausgabestelle der Tafel Halle in Halle-Neustadt wird ab Montag, den 07.09.2020, wieder geöffnet.

Sozialdiakonische Aufgaben:

Die Arbeit am Projekt „Man sieht sich“ wurde wieder aufgenommen.
Gruppenangebote (Bibelstunde, etc.) und Gruppenandachten in den Wohnheimen finden nicht statt.
Seelsorge in den Wohneinrichtungen und Werkstätten finden unter besonderer Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen statt.

Wärmestube:

Die Mitarbeitenden der Wärmestube arbeiten unter besonderer Beachtung des Gefährdungspotentials weiter. Weiterhin ist der Tagesaufenthalt „Wärmestube“ für die Besucher geschlossen.
Für eine Notversorgung, d.h. Ausgabe von Essensnotpaketen und warmen Tee an der Tür wird gesorgt. Wäsche kann zum Waschen abgegeben bzw. abgeholt werden.
Einzelpersonen, die keine Möglichkeit für Körperpflege haben, können sich duschen.
Die Mitarbeitenden geben Lebensmittel an der Tür aus.

Suchtberatungsstelle:

Die Suchtberatung der Evangelischen Stadtmission Halle e.V. bietet ab 02.06.2020 unter strenger Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder persönliche Gespräche an. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter Telefon: 0345/ 2178138 oder per Mail: suchtberatung@stadtmission-halle.de. Hierbei werden wir Ihnen unser Hygienekonzept (Selbstauskunftsbogen, Abstandsregelung, Mund-Nasen-Schutz usw.) erläutern. Für neue Klienten stehen weiterhin unsere offenen Sprechstunden per Telefon (Dienstag 13:00-17:00 Uhr und Freitag 10:00-12:00 Uhr) zur Verfügung.

Wohnheime für Menschen mit Behinderung:

Für die Wohnstätten gilt entsprechend der Sechsten Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus des Landes Sachsen-Anhalt ein eingeschränktes Besuchsverbot.
Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.
Bitte melden Sie sich telefonisch vor einem Besuch in der Wohneinrichtung an.
Für die Wohneirichtungen wurde ein Besuchskonzept erarbeitet, worüber die Mitarbeitenden vor Betreten der Wohneinrichtung informieren.
Während der Besuchszeit besteht die Verpflichtung einen neuen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser liegt für Besucher und Besucherinnen bereit.

Ambulantes Wohnen:

Die Mitarbeitenden des Ambulanten Wohnens und der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln.